aktuelle Bauleitplanungsverfahren

Die Gemeinde Egling weist mit Bekanntmachung vom 16.05.2024 darauf hin, dass die Bekanntmachungen zu Bauleitplanverfahren nach dem Baugesetzbuch (BauGB) für Flächennutzungspläne, Bebauungspläne und Satzungen, auf der Homepage der Gemeinde Egling unter www.egling.de und im Schaukasten der Gemeinde Egling veröffentlich werden.

Darüberhinaus kann jedermann die Unterlagen zu den Bauleitplanverfahren in der Gemeinde Egling, Bauamt, Erdgeschoss, Rathausstraße 2, 82544 Egling während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.

2024-05-17; Bekanntmachung Bauleitplanung - Aushang.pdf

Bekanntmachung über die Aufhebung des Bebauungsplan Nr. 9 „OT Egling - Kirchfeldweg“, Gemarkung Egling gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Egling hat am 23.07.2024 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 9 „OT Egling - Kirchfeldweg“ aufzuheben. Das betroffene Gebiet liegt östlich der Ortsstraße Rathausstraße im Ortsteil Egling und wird über die Ortsstraße Kirchfeldweg erschlossen.

Der Aufstellungsbeschluss des Gemeinderates zur Aufhebung des Bebauungsplanes wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Sobald die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung aufgezeigt werden können, wird die Gemeinde Ziele und Zwecke der Planung öffentlich darlegen und Gelegenheit zu Äußerung und Erörterung geben. Nach Erstellung des Planentwurfes wird er samt Begründung öffentlich ausgelegt. Hierauf wird durch Bekanntmachung gesondert hingewiesen werden.

2024-07-24; Aufhebung BPlan Nr. 9 Egling; Bek. § 2 I.pdf

Bekanntmachung über erneute öffentliche Auslegung mit Beteiligung der Bürger und Träger öffentlicher Belange gemäß Belange gemäß § 4a i.V. mit § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB.

Der Gemeinderat der Gemeinde Egling hat in seiner Sitzung am 12.12.2023 die Aufstellung der Einbeziehungssatzung „Moosham südost“, Gemarkung Moosham beschlossen. Der Entwurf der Einbeziehungssatzung in der Fassung vom 14.05.2024 wurde vom Gemeinderat gebilligt und für die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 4a i. V. mit § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (gem. § 4a i. V. mit § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB) bestimmt.

Die Satzung umfasst das Gebiet am südöstlichen Ortsrand von Moosham, südlich der Ortsstraße Lindenstraße, welches mittels einer Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil einbezogen ist. Ziel der Änderung ist es die Nutzbarkeit der Grundstücke am nordwestlichen Ortsrand sowie deren landschaftsgerechte Ortsrandeingrünung abschließend festzulegen. Zugleich wird das Ortsbild im Planbereich in seiner Eigenart bewahrt, indem die Gemeinde in die Satzung die gemeindliche Ortsgestaltungssatzung nachrichtlich übernimmt.

Die Erstellung der Einbeziehungssatzung wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt. Damit entfallen die Verpflichtung zur Umweltprüfung gem. § 2 Abs.4 BauGB, die Angaben nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB über die verfügbaren umweltbezogenen Informationen und die zusammenfassende Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB. Es bestehen keine Anhaltspunkte, dass Beeinträchtigungen der FFH- oder der Vogelschutzrichtlinie zu erwarten sind oder UVP-pflichtige Vorhaben begründet werden.

Die Unterlagen umfassen:

•           Satzungstext mit Planzeichnung zum Entwurf der Einbeziehungssatzung „Moosham südost“, Gemarkung Moosham in der Fassung vom 14.05.2024

•           Begründung zum Entwurf der Einbeziehungssatzung „Moosham südost“, Gemarkung Moosham in der Fassung vom 14.05.2024

Der Entwurf der Einbeziehungssatzung in der Fassung vom 14.05.2024 mit Begründung liegt in der Zeit vom

01.08.-06.09.2024

in der Gemeinde Egling, Rathausstraße 2,82544 Egling öffentlich aus. Zudem sind die Unterlagen im Internet unter www.egling.de im oben angegebenen Zeitraum einsehbar.

Während der Auslegungsfrist können Anregungen (schriftlich oder zur Niederschrift) bei der Gemeinde Egling, Bauamt, Erdgeschoss, Rathausstraße 2, 82544 Egling vorgebracht werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem Bayerischen Datenschutz-gesetz (BayDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls unter www.egling.de öffentlich ausliegt.

2024-07-24; EBS Moosham SO; Bek §4a.pdf

2024-05-14; EBS Moosham so; Satzung Entwurf.pdf

2024-05-14; EBS Moosham SO; Plan.pdf

2024-05-14; EBS Moosham südost; Begründung.pdf

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch wurde in der Zeit vom 26.10.2023 - 15.01.2024 durchgeführt.

Die übersandten Stellungnahmen und Fragebögen werden dem Gemeinderat zur Abwägung und Entscheidung im Rahmen des Planungsverfahrens vorgelegt. Über die Entscheidung des Gemeinderates erhalten  alle Personen, welche einim Anschluss eine schriftliche Rückmeldung.

Wir bitten um Verständnis, dass aufgrund der Vielzahl an Anträgen und Stellungnahmen zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes, nicht vor Mitte des Jahres 2024 mit einer Entscheidung des Gemeinderates zu rechnen ist.

Hier finden Sie die datenschutzrechtliche Information zu Bauleitplanverfahren nach Art. 13 und 14 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

DatenschutzrechtlicheInformationspflichtBauleitplanung (1).pdf