Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes

Vom 12.12.2024 bis zum 28.02.2025 fand die zweite Auslegung, die Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch statt.

Die eingegangenen Stellungnahmen und Anträge wurden dem Gemeinderat zur Abwägung und Entscheidung im Rahmen des Planungsverfahrens vorgelegt. In der Gemeinderatssitzung vom 18.11.2025 entschied der Gemeinderat über die vorliegenden Stellungnahmen der Behörden und privaten Personen und traf  den Feststellungsbeschluss.

Mit Bescheid vom 02.12.2025 wurde der Flächennutzungsplan in seiner Fassung vom 10.12.2024, mit redaktionellen Änderungen vom 18.11.2025 genehmigt. Durch Bekanntmachung vom 15.12.2025 ist die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan der Gemeinde Egling bestandskräftig. 

Die abschließenden Unterlagen können Sie unter 

https://www.egling.de/rathaus-service/bauen-wohnen/bauleitplanung/aktuelle-verfahren

einsehen.

Alle Antragsteller erhalten eine schriftliche Rückmeldung über die Entscheidung des Gemeinderates. Wir bitten um Verständnis, dass aufgrund der Vielzahl an Anträgen und Stellungnahmen zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes, erst im Laufe des Januar/Februar 2026 hiermit zu rechnen ist.

Im Mai 2023 fand eine anonyme Bedarfsanalyse für Wohnraum und Gewerbeflächen durch die Gemeinde Egling statt. Die Ergebnisse wurde öffentlich im Gemeinderat vorstellt.

Gemeindeblatt Abfrage Bedarfsanalyse Mai 2023.pdf

 

Hier finden Sie die Auswertung zur Bedarfsermittlung von Wohnraum und Gewerbeflächen der Gemeinde Egling.

Auswertung Wohnraum.pdf

Auswertung Gewerbe.pdf

Am 13.12.2022 hat der Gemeinderat beschlossen einen neuen Flächennutzungsplan als Vorgabe für die weitere städtebauliche Entwicklung der Gemeinde aufzustellen.

Der Eglinger Flächennutzungsplan wird aus der eigentlichen Planzeichnung, der Begründung und dem dazugehörigen Umweltbericht bestehen und auch die landschaftsplanerischen Aspekte darstellen.

Aufgaben des Flächennutzugsplans

Die rechtliche Grundlage für den Flächennutzungsplan ist § 5 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB). Demnach ist der Flächennutzungsplan ein „vorbereitender Bauleitplan“ für das gesamte Gebiet der Gemeinde Egling. Er stellt die Nutzungen sämtlicher Grundstücke in den Grundzügen und nach den voraussehbaren Bedürfnissen in der Gemeinde dar. Der Flächennutzungsplan bildet somit den Rahmen für die städtebauliche Entwicklung und andere räumliche Planungen in der Gemeinde Egling.

Im Flächennutzungsplan werden alle Arten von Bauflächen, wie Wohnbauflächen, gemischte Bauflächen, Flächen für den Allgemeinbedarf, Gewerbegebiete und Sondergebiete dargestellt. Nicht bebaute oder zur Bebauung vorgesehene Flächen gliedern sich u.a. in Flächen für die Landwirtschaft, Flächen für Wald, Grünflächen, Wasserflächen. Auch das Hauptstraßennetz und die überörtlichen Straßen sind dargestellt.

Im Flächennutzungsplan sollen darüber hinaus auch festgesetzte Überschwemmungsgebiete, Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Wasserschutzzonen u.a. Fachplanungen vermerkt oder gekennzeichnet werden, da sie für die städtebauliche Entwicklung der Gemeinde Egling von Belang sind.

(Aus-)Wirkungen des Flächennutzungsplans

Der Flächennutzungsplan ist die Grundlage für die verbindliche Bauleitplanung der Gemeinde Egling, also für Bebauungspläne nach § 9 BauGB, die aus dem Flächennutzungsplan entwickelt sein müssen und keine entgegenstehenden Planungsziele verfolgen dürfen. Der Flächennutzungsplan ist zudem gegenüber anderen Behörden und den Trägern öffentlicher Belange verbindlich. Ihre räumlichen Planungen dürfen den Darstellungen des Flächennutzungsplans nicht widersprechen.

Für die allgemeine Öffentlichkeit, insbesondere alle Eglinger*innen und alle Betriebe im Gemeindegebiet, entfaltet der Flächennutzungsplan keine unmittelbare Rechtswirkung. Beispielsweise können Ansprüche auf eine Baugenehmigung nicht direkt aus dem Flächennutzungsplan abgeleitet werden. Allerdings wird der Flächennutzungsplan für die Beurteilung bestimmter Vorhaben herangezogen.

Änderungen (Aktualisierungen) des Flächennutzungsplans

Der vorangehende Flächennutzungsplan war fast 30 Jahre wirksam und hat zwischenzeitlich 18 Änderungsverfahren durchlaufen. Der neue Flächennutzungsplan besitzt einen Planungshorizont von ca. 15 – 20 Jahren. Sollten die Planungsziele des neuen Flächennutzungsplans bis dahin nicht umgesetzt werden können, so gilt der Plan weiterhin. In einigen Bereichen im Gemeindegebiet werden auch nach Inkrafttreten des neuen Flächennutzungsplanes neue und unvorhersehbare Entwicklungen eintreten, so dass der Flächennutzungsplan in diesen Bereichen geändert werden muss. Über diese Änderungen entscheidet auch zukünftig der Gemeinderat. Die Öffentlichkeit wird dabei beteiligt, ebenso andere Behörden und Träger öffentlicher Belange.

Verfahren und Planungsablauf des Flächennutzungsplanes

Nach dem am 13.12.2022 gefassten Beschluss des Gemeinderates zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes erarbeitet das beauftragte Planungsbüro in enger Abstimmung mit der Gemeinde einen ersten Entwurf. Dieser wurde wie auch alle anderen gemeindlichen Bauleitplanverfahren im Rahmen einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit im Rathaus Egling und auf der gemeindlichen Homepage in der Zeit vom 26.10.2023 - 15.01.2024 zur Einsicht bereitgestellt. Im Rahmen dieser Auslegung konnten ALLE Einwohner, Grundstückseigentümer und Interessierte ihre Anregungen zur Planung bei der Gemeinde einreichen. Der Gemeinderat entscheidet im Rahmen eines Abwägungsverfahrens im Anschluss über die eingegangenen Stellungnahmen.

Zeitgleich zur öffentlichen Auslegung wurde auch die, durch die Planung betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange über das Verfahren informiert und um Stellungnahme gebeten. Die vom Gemeinderat befürworteten Stellungnahmen werden im Anschluss in die Planung eingearbeitet. Im Anschluss an diesen Entscheidungsprozess des Gemeinderates wird das zweite Auslegungsverfahren durchgeführt.

Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 10.12.2024 die Entwurfsplanung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan und Begründung gebilligt. In der Zeit vom 12.12.2024 bis zum 28.02.2025 wird die 2. Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Die eingegangenen Stellungnahmen und Anträge wurden dem Gemeinderat zur Abwägung und Entscheidung im Rahmen des Planungsverfahrens vorgelegt. In der Gemeinderatssitzung vom 18.11.2025 entschied der Gemeinderat über die vorliegenden Stellungnahmen der Behörden und privaten Personen und traf  den Feststellungsbeschluss.

Mit Bescheid vom 02.12.2025 wurde der Flächennutzungsplan in seiner Fassung vom 10.12.2024, mit redaktionellen Änderungen vom 18.11.2025 genehmigt. Durch Bekanntmachung vom 15.12.2025 ist die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan der Gemeinde Egling bestandskräftig. 

Alle Antragsteller erhalten eine schriftliche Rückmeldung über die Entscheidung des Gemeinderates. Wir bitten um Verständnis, dass aufgrund der Vielzahl an Anträgen und Stellungnahmen zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes, erst im Laufe des Januar/Februar 2026 hiermit zu rechnen ist.

Wir freuen uns gemeinsam mit Ihnen an der Entwicklung unserer schönen Gemeinde gearbeitet zu haben und danken jedem einzelnen herzliche für sein Mitwirken.