1. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 50 "Pater-Paulus-Weg", Gem. Deining
Bekanntmachung Bauleitplanung
Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung mit Beteiligung der Bürger und Träger öffentlicher Belange gemäß § 13a BauGB i.V. mit § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Egling hat in seiner Sitzung am 21.04.2026 die Änderung des Bebauungsplan Nr. 50 „Pater-Paulus-Weg“, Gemarkung Deining beschlossen. Der, in der Fassung vom 24.07.2026, vorliegende Satzungsentwurf mit Begründung wurde gebilligt und für die Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 13 BauGB i.V. mit § 3 Abs. 2 BauGB), sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (gem. § 13 BauGB i.V. mit § 4 Abs. 2 BauGB) bestimmt.
Das Planungsgebiet der Änderung umfasst den östlichen Bereich entlang der Straßen Pater-Paulus-Weg.
Das Ziel der Änderung ist die Anpassung der Festsetzungen, um eine flexiblere Bebauung der Grundstücke und die Schaffung bedarfsgerechter Wohnformen zu ermöglichen.
Die Änderung des bestehenden Bebauungsplanes wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt. Damit entfallen die Verpflichtung zur Umweltprüfung gem. § 2 Abs.4 BauGB, die Angaben nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB über die verfügbaren umweltbezogenen Informationen und die zusammenfassende Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB. Es bestehen keine Anhaltspunkte, dass Beeinträchtigungen der FFH- oder der Vogelschutzrichtlinie zu erwarten sind oder UVP-pflichtige Vorhaben begründet werden.
Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird gem. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr.1 BauGB abgesehen.
Die Unterlagen umfassen:
• Satzungstext mit Planzeichnung zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplan Nr. 50 „Pater-Paulus-Weg“, Gemarkung Deining in der Fassung vom 24.07.2026• Begründung zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplan Nr. 50 „Pater-Paulus-Weg“, Gemarkung Deining in der Fassung vom 24.07.2026
Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplan Nr. 50 „Pater-Paulus-Weg“, Gemarkung Deining in der Fassung vom 24.07.2026 mit Begründung kann bis zum
unter https://www.egling.de/rathaus-service/bauen-wohnen/bauleitplanung/aktuelle-verfahren eingesehen werden. Zusätzlich werden alle relevanten Planungsunterlagen im Rathaus der Gemeinde Egling Rathausstraße 2,82544 Egling, Zimmer 7 zu den allgemeinen Öffnungszeiten ausgelegt. Auf Wunsch wird die Planung erläutert. Gleichzeitig ist Gelegenheit zur Äußerung gegeben.
Während der Auslegungsfrist können Anregungen (schriftlich oder zur Niederschrift) bei der Gemeinde Egling, Bauamt, Erdgeschoss, Rathausstraße 2, 82544 Egling vorgebracht werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können.
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB)
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem Bayerischen Datenschutzgesetz (BayDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls unter https://www.egling.de/rathaus-service/bauen-wohnen/bauleitplanung/aktuelle-verfahren öffentlich ausliegt.