Kommunale Wärmeplanung der Gemeinde Egling
Öffentliche Bekanntmachungen, Bekanntmachung Bauleitplanung
Veröffentlichung über den Beschluss zur Durchführung der Wärmeplanung gemäß §13 Abs. 2 Wärmeplanungsgesetz
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Der Gemeinderat der Gemeinde Egling hat in seiner Sitzung am 20.01.2026 gemäß den Vorschriften des Wärmeplanungsgesetz (WPG) die kommunale Wärmeplanung für das gesamte Gemeindegebiet beschlossen. Der Gesetzgeber hat eine Möglichkeit für Kommunen mit weniger als 10.000 Einwohner geschaffen, die gesetzliche Pflicht der Wärmeplanung in ihrem Aufwand zu reduzieren. Die kommunale Wärmeplanung soll somit im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden.
Durch dieses Gesetz hat der Freistaat Bayern die Kommunen, seit dem 01. Januar. 2025, als planungsverantwortliche Stelle benannt und gemäß § 8 Abs. 3 AVEn das Bayerische Landesamt für Maß und Gewicht (LMG) mit dem Vollzug des Wärmeplanungsgesetzes betraut.
Somit sind Gemeinden unter 100.000 Einwohner verpflichtet eine kommunale Wärmeplanung bis spätestens 30.06.2028 aufzustellen. Grundlegendes Ziel dieser kommunalen Wärmeplanung ist eine Analyse der bisherigen Gegebenheiten, der zukünftigen Potentiale und die anschließende Umsetzung der Maßnahmen zu einer wirtschaftlichen, klimaneutralen und sicheren Wärmeversorgung in der Gemeinde.
Dabei handelt es sich bei der Wärmeplanung um ein Fachkonzept ohne rechtliche Außenwirkung und einklagbare Rechten oder Pflichten (§23 Abs. 4 WPG).
Die kommunale Wärmeplanung umfasst aufeinander aufbauende Planungsschritte, wie die Eignungsprüfung von Gebieten, Bestands- und Potentialanalyse, sowie die Entwicklung von Zielszenarien und den dazugehörigen Umsetzungsstrategien.
Der erste Schritt der Wärmeplanung ist, nach §14 WPG, die Eignungsprüfung. Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie hat in diesem Zuge allen Kommunen ein Kurzgutachten zur Verfügung gestellt, welches als Hilfestellung für die Eignungsprüfung dienen kann. Dabei handelt es sich jedoch nur um eine Grundlage, die Inhalte können sich im Laufe der kommunalen Wärmeplanung noch ändern.
Die Hauptergebnisse der Eignungsprüfung sind:
- Unterteilung des gesamten Gemeindegebiets in Teilgebiete
- Ausweisung von den Teilgebieten, für die eine verkürzte Wärmeplanung durchgeführt werden kann (weil sie sich mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht für die Versorgung durch ein Wärme- oder Wasserstoffnetz eignen)
- Feststellung der Gebiete, die bereits nahezu vollständig mit erneuerbaren Energien oder mit unvermeidbarer Abwärme versorgt werden. Für diese ist eine kommunale Wärmeplanung nicht mehr erforderlich
Die ganze Eignungsprüfung sind auf der Homepage unter https://www.egling.de/rathaus-service/bauen-wohnen/bauleitplanung/aktuelle-verfahren einzusehen und zusätzlich werden alle relevanten Planungsunterlagen im Rathaus der Gemeinde Egling Rathausstraße 2,82544 Egling, Zimmer 7 zu den allgemeinen Öffnungszeiten ausgelegt. Auf Wunsch werden Ihnen die Unterlagen erläutert.