Neuaufstellung Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan der Gemeinde Egling

Bekanntmachung Bauleitplanung

Bekanntmachung über 2. Auslegung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch - Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Gemeinderat der Gemeinde Egling hat in seiner Sitzung am 13.12.2022 gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes für das gesamte Gemeindegebiet Egling beschlossen. 

Das Planungsgebiet umgrenzt das gesamte Gemeindegebiet Egling

Ziel der Planung ist es, des rechtswirksamen Flächennutzungsplan aus dem Jahr 1993, mit bereits 12 rechtswirksamen Änderung über 30 Teilbereiche zu überarbeiten und neu aufzustellen. Ebenso soll der Landschaftsplan integriert und neu aufgestellt werden. Dies soll eine zukunftsorientierte Flächennutzungsplanung und Landschaftsplanung, mit einem Planungshorizont von 15 Jahren, garantieren. 

In der Sitzung vom 10.12.2024 hat der Gemeinderat den Entwurf zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan einschließlich Begründung und Umweltbericht gebilligt und für die Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 Abs. 2 BauGB) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (gem. § 4 Abs. 2 BauGB) bestimmt.

Der Entwurf zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes mit Landschaftsplan in der Fassung vom 10.12.2024 mit den entsprechenden Unterlagen kann bis zum

28.02.2025

unter https://www.egling.de/rathaus-service/bauen-wohnen/bauleitplanung/aktuelle-verfahren eingesehen werden. Zusätzlich werden alle relevanten Planungsunterlagen im Rathaus der Gemeinde Egling Rathausstraße 2,82544 Egling, Zimmer 7 zu den allgemeinen Öffnungszeiten ausgelegt. Auf Wunsch wird die Planung erläutert. Gleichzeitig ist Gelegenheit zur Äußerung gegeben.


Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen elektronisch, vorzugsweise per E-Mail an bauamt@egling.de , übermittelt werden. Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch auf anderem Weg (schriftlich oder zur Niederschrift) bei der Gemeinde Egling, Rathausstraße 2, 82544 Egling vorgebracht werden. 


Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können.


Hinsichtlich der Umweltbelange wurden im Umweltbericht die voraussichtlichen wesentlichen Auswirkungen und Wechselwirkungen thematisiert:

  • Schutzgut
  • Tiere / Pflanzen
  • Boden, Wasser, Klima/Luft
  • Landschaftsbild
  • Kultur-/Sachgüter
  • Mensch
     

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB)


Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem Bayerischen Datenschutzgesetz (BayDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls unter https://www.egling.de/rathaus-service/bauen-wohnen/bauleitplanung/aktuelle-verfahren öffentlich ausliegt.