18. Änderung Flächennutzungsplan - Bereich östlich Pater-Paulus-Weg
Bekanntmachung Bauleitplanung
Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch über die Genehmigung
Mit Bescheid vom 17.12.2024, Az. 21-610-31/1-FNP18/Eg-St hat das Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen die 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Egling für das, Gebiet im Ortsteil Deining, östlich des Pater-Paulus-Weg als Allgemeines Wohngebiet genehmigt.
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 des Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird die Änderung des Flächennutzungsplanes wirksam.
Die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Flächennutzungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, kann unter
eingesehen werden. Zusätzlich werden alle Unterlagen im Rathaus der Gemeinde Egling, Rathausstraße 2,82544 Egling, Zimmer 7 zu den allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsicht bereitgehalten und über deren Inhalt Auskunft erteilt.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach
1. eine nach § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
3. nach § 214 Abs. 3 S. 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.