Die Gemeinde Egling wurde bei der informellen Beteiligung im Sommer 2024 in den Planungsprozess miteingebunden. Die Kommunen sollten die örtlichen Kenntnisse, Vorstellungen und Bedarfe dem Planungsverband mitteilen.
Gefasster Beschluss Gemeinderat am 23.07.2024:
„Zusätzlich zum ausgefüllten Fragebogen der informellen Beteiligung, sollen folgende Punkte bei der Festlegung der Suchräume im Gemeindegebiet Egling berücksichtigt werden:
Windenergieanlagen sollen vorrangig im Wald und am Waldrand, unter Berücksichtigung der Sichtachsen zum Schutz des Landschaftsbildes und unter Berücksichtigung des Schutzes des voralpenländischen Landschaftsbildes errichtet werden. FFH Gebiete und Landschaftsschutzgebiete sind weiträumig herauszunehmen.
Die Gemeinde Egling möchte außerdem an dieser Stelle anmerken, dass die Quoten der einzelnen regenerativen Energiegewinnungsmöglichkeiten gesamtheitlich betrachtet werden sollten. Das Ziel der Klimaneutralität von Kommunen sollte nicht ausschließlich an die Windenergiegewinnung gekoppelt werden. Durch die Errichtung des Energieparks Egling werden derzeit schon jährlich 6,82 Mio. kWh regenerative Energie mit Speichertechnik erzeugt. Das entspricht mehr als dem Jahresenergiebedarf aller Privathaushalte im Gemeindegebiet.“
Im Nachgang hat der Planungsverband die eingegangenen Stellungnahmen der Fachstellen und betroffenen Kommunen eingearbeitet und mit folgender Karte und zugehörigem Umweltbericht (Planstand 24.03.2025) formell um Stellungnahme gebeten.
Gefasster Beschluss im Gemeinderat am 13.05.2025 als Stellungnahme:
„Der Gemeinderat hat sich mit der Fortschreibung befasst und nimmt diese zur Kenntnis. Im Zusammenhang mit der neuen Planung wird der frühere Beschluss vom 23.07.2024, in dem sich die Gemeinde zu bestimmten Vorrangflächen positioniert hat, nicht weiter aufrechterhalten.
Auf dieser Grundlage ergeben sich zwei neue Anträge:
Beschlussvorschlag 1 (Ablehnung aller Vorrangflächen im Gemeindegebiet):
Die Gemeinde Egling spricht sich gegen die Ausweisung jeglicher Vorranggebiete für Windenergie im Gemeindegebiet aus – einschließlich derjenigen Flächen, die seit dem Jahr 2013 als Vorrangflächen vorgesehen waren.
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich abgelehnt
Beschlussvorschlag 2 (Festhalten an bisherigen Flächen, keine Neuen):
Die Gemeinde Egling spricht sich gegen die Ausweisung neuer zusätzlicher Vorrangflächen für Windenergie im Gemeindegebiet aus. Die neu vorgesehenen Vorrangflächen, die über die bisherigen hinausgehen sind aus der Planung zu entfernen. Es handelt sich um folgende neu hinzukommende Flächen: Vorrangfläche Nr. WE 46; WE 55; WE 53; WE 48; WE 45
Es wird lediglich an den bestehenden, seit 2013 ausgewiesenen Vorrangflächen WE 51 und WE 54 festgehalten.
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich zugestimmt
Die Stellungnahme wurde an den zuständigen Planungsverband Region 17 übermittelt.