Veräußerung von Gewerbegrundstücken in Öhnböck, Heinritzimühle
Öffentliche Bekanntmachungen, Öffentliche Ausschreibungen, Gemeindemitteilungen
Angebotsabgabe bis 30.06.2026
Die Gemeinde Egling bietet insgesamt 4 Gewerbegrundstücke im Bereich
„Heinritzimühle“ zum Kauf an. Der Mindestpreis wurde vom Gemeinderat auf
360,-- €/m² festgelegt.
Parzelle 1: Grundstücksgröße 2.100 m²; Mindestgebot: 756.000,-- €
Parzelle 2: Grundstücksgröße 1.600 m²; Mindestgebot: 576.000,-- €
Parzelle 3: Grundstücksgröße 1.600 m²; Mindestgebot: 576.000,-- €
Parzelle 4: Grundstücksgröße 1.600 m²; Mindestgebot: 576.000,-- €
s. Downloads „Plan angedachte Parzellierung“
Bei den angegebenen Flächen handelt es sich um Circa-Angaben auf Grundlage des geltenden Bebauungsplans. Die endgültige Ermittlung der Flächen erfolgt durch eine Vermessung der Grundstücke; der entsprechende Auftrag hierfür wird im August 2026 erteilt.
Festgesetzt ist ein Gewerbegebiet gemäß § 8 BauNVO mit GRZ 0,6, Wandhöhe 7,5 m. Nicht zulässig sind Lagerplätze für Schrott, Abfälle und Autowracks und ähnlich wirkende Lagerplätze. Lagerflächen als Bestandteile von zugelassenen Betrieben bleiben davon unberührt. Weiterhin sind auch Beherbergungsbetriebe ausgeschlossen.
Detaillierte Informationen zum rechtsgültigen Bebauungsplan und seinen Festsetzungen finden Sie unter dieser Anzeige unter Downloads „Bebauungsplan Nr. 46 „Heinritzimühle“.
Der Verkauf der Grundstücke erfolgt gegen Gebot. Mit dem gebotenen Kaufpreis sind Erschließungskosten und Herstellungsbeiträge für Wasser und Kanal abgegolten.
Es besteht zudem die Möglichkeit, ein Angebot für zwei zusammenhängende Parzellen einzureichen.
Die Bewerbungsfrist endet am 30.06.2026.
Mit Abgabe des Kaufgebots sind der Gemeinde der Bewerbungsbogen oder ein Betriebskonzept vorzulegen, das die im Bewerbungsbogen enthaltenen Fragen vollständig aufgreift und beantwortet. Darüber hinaus ist ein verbindlicher Finanzierungsnachweis eines Kreditinstituts einzureichen. Kaufgebote, die unterhalb des jeweils festgelegten Mindestgebots liegen, bleiben unberücksichtigt.
s. Downloads „Bewerbungsbogen“
In den Kaufvertrag wird ein Rückkaufsrecht zu Gunsten der Gemeinde aufgenommen, für den Fall, dass das Grundstück innerhalb von 5 Jahren ab Beurkundung nicht mit einem Gewerbebetrieb bebaut ist (Nutzungsaufnahme) oder innerhalb von 15 Jahren verkauft werden soll.
Die Besichtigung der Grundstücke kann jederzeit – mit vorheriger Anmeldung bei der Gemeinde Egling – durchgeführt werden.
Für alle baurechtliche Informationen steht Ihnen unsere Sachbearbeiterin,
Frau Susanne Ermer,
Tel. 08176 / 9312-25, E-Mail: bauamt-technik@egling.de , zur Verfügung.
Für Fragen hinsichtlich der Vergabefristen und der notariellen Abwicklung der Grundstücksveräußerung
Frau Daniela Simon,
Tel. 08176 / 9312-10, E-Mail: gemeinde@egling.de
Eckpunkte des notariell abzuschließenden Kaufvertrages:
Das jeweilige Grundstück wird im derzeitigen Zustand veräußert. Die notarielle Beurkundung ist bis spätestens Ende 2026 vorgesehen.
Der Kaufpreis ist fällig innerhalb von 14 Tagen nach Eintragung der Auflassungsvormerkung zu Gunsten des Käufers. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden Verzugszinsen fällig. Besitz und Lasten gehen ab dem Tag der vollständigen Kaufpreiszahlung an den Käufer über, sämtliche durch den Vertrag und seinen Vollzug anfallende Kosten trägt der Käufer.
Die Gemeinde Egling behält sich ausdrücklich die Entscheidung vor, ob, wann, an wen und zu welchen Bedingungen das jeweilige Grundstück veräußert wird. Die Gemeinde ist nicht verpflichtet dem höchsten oder irgendeinem Gebot den Zuschlag zu erteilen. Der Gemeinde bleibt es unbenommen mit Bewerbern nachzuverhandeln oder die Ausschreibung zurückzunehmen. Außerdem behält sich die Gemeinde vor, Angebote ohne ausreichenden Finanzierungsnachweis nicht zu berücksichtigen.
Es handelt sich um eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe bezifferter Kaufpreisangebote. Hieraus, insbesondere aus der Nichtberücksichtigung von Angeboten, können keinerlei Ansprüche gegen die Gemeinde Egling abgeleitet werden.
Ihre persönlichen Angaben werden ausschließlich im Zusammenhang mit dem Verkauf der angebotenen Grundstücke verwendet.
Mit Abgabe eines Angebotes erklären Sie sich mit dem Abschnitt III. „Allgemeine Informationen zum Verkauf“ ausdrücklich einverstanden und haben anzugeben, ob die Finanzierung des von Ihnen gebotenen Kaufpreises sichergestellt ist. Eine Finanzierungsbestätigung ist vorzulegen.
Die Gemeinde Egling beabsichtigt, unverbindlich, die Grundstücke bis Ende Juli zu vergeben. Die Entscheidung über die Vergabe obliegt dem Gemeinderat.
Sollten Sie am Kauf eines Grundstückes interessiert sein, bitten wir um Abgabe eines Angebotes in einem verschlossenen Briefumschlag bis spätestens 30.06.2026:
Gemeindeverwaltung Egling
Geschäftsleitung
Daniela Simon
Rathausstraße 2
82544 Egling