Kommunaler Hochbau; Informationen zur Durchführung von Neu-, Um- und Erweiterungsbaumaßnahmen

Die Durchführung von Neu-, Um- und Erweiterungsbaumaßnahmen für eigene Hochbauten ist Aufgabe der Gemeinden und Landkreise.

Der Bereich Hochbau ist zuständig für Neu-, Um- und Erweiterungsbaumaßnahmen für eigene Gebäude (z. B. Schulgebäude, Bauhöfe und Dienstgebäude). Zu den Aufgaben können u.a.gehören:

  • fachkundige Bauherrenvertretung einschließlich haushaltsrechtliche Abwicklung
  • Vertragswesen für Ingenieur- und Architektenleistungen
  • Baubegehung
  • Werkplanung
  • Ausschreibung
  • Vergabe
  • Abrechnung
  • Raumbuch
  • Gebäudeautomation (Erfassung von betriebstechnischen Anlagen, Festlegung von Wartungsintervallen, Einzelraum-Regelungen)
  • CAD-Aufnahmen
  • Ermittlung von Gebäudedaten

Art. 57 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)
Aufgaben des eigenen Wirkungskreises
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayGO-57
Art. 51 Landkreisordnung für den Freistaat Bayern (Landkreisordnung - LKrO)
Aufgaben des eigenen Wirkungskreises
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayLKrO-51